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Änderung beim Orts- und Familienzuschlag - Taufkirchen
Erfolgreiche Bemühungen des BBB und der DPolG für eine Anpassung der ortsbezogenen Besoldungskomponente der in Taufkirchen wohnenden Beamtinnen und Beamten:
Ebenso wie der Landkreis München soll Taufkirchen rückwirkend zum 1. April 2023 der Ortsklasse VII (bisher Ortsklasse II) zugeordnet werden. Ermöglicht wird diese Anpassung an die Mietenstufe des Landkreises durch Einführung einer „Härtefallklausel“, wenn die Abweichung mehr als zwei Stufen beträgt. Derzeit ist nur Taufkirchen betroffen.