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Amtsangemessene Alimentation: Widersprüche werden nun abgewiesen. Wie geht es weiter?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. September 2025 über die Beamtenbesoldung in Berlin die bisherige Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt. Da unklar ist, ob und inwieweit sich diese Entscheidung auf die Beamtenbesoldung in Bayern auswirkt, haben rund 63.000 Beamtinnen und Beamte vorsorglich Widerspruch eingelegt.
Nun werden nach und nach ablehnende Widerspruchsbescheide erlassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden, um sich einen möglichen Anspruch zu erhalten, falls die Rechtsprechung später die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Bayern feststellen sollte.
Wie schon mehrmals publiziert, ist eine Rechtsschutzgewährung durch die DPolG für dieses „Massenverfahren“ nicht möglich. Unser Dachverband BBB stellt jedoch ein Klagemuster zur Verfügung. Bei der Klageerhebung, die ohne Rechtsanwalt erfolgen kann, fällt ein Gerichtskostenvorschuss von rund 500 Euro an.
Die Musterklage kann entweder bei der DPolG Geschäftsstelle oder unseren Funktionsträgern angefordert werden. Außerdem sind entsprechende Informationen auf unserer Homepage abrufbar.
- Info19_Amtsangemessene_Alimentation_260916.pdf
- 260325 - Anlage BBB-Info Klage Alimentation_Muster Klage_Entw.pdf
- ERGÄNZUNG-260914-BBB-Info-Klage BVerfG Alimentation.pdf


