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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.09.2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) die weitgehende Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Berlin festgestellt und die bisherige Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt. Ob und inwieweit sich diese Entscheidung auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Bayern auswirkt, ist unklar.
Wer sicher gehen will, dass möglicherweise bestehende Ansprüche nicht verloren gehen, sollte noch vor dem 31.12.2025 Widerspruch gegen die Besoldung einlegen. Nähere Informationen inklusive eines Musterwiderspruchs dazu unter www.bbb-bayern.de. Ein Widerspruch ist über das Portal Mitarbeiterservice Bayern möglich, natürlich aber auch direkt an das jeweils zuständige LfF (Postlaufzeiten beachten!).
Wird der Widerspruch gegen die Besoldung zurückgewiesen, müsste auf eigene Kosten Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden, damit der ablehnende Bescheid nicht bestandskräftig wird. Eine Rechtsschutzgewährung durch die DPolG ist für dieses „Massenverfahren“ nicht möglich. Der Bayerische Beamtenbund steht mit dem Finanzministerium weiterhin im ständigen Austausch.
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