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18.12.2024 14:00

Anhebung beihilfefähiger Höchstbeträge für Pflegeaufwendungen und -leistungen

Für ab 01.01.2025 entstehende Pflegeaufwendungen und -leistungen werden die beihilfefähigen Höchstsätze angehoben. Wie genau siehe angehängtes PDF.

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