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31.01.2023 13:00

Anhebung der Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent/km

Das Bayerische Reisekostengesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert:

Die Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, die Beschäftigte aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW durchführen, wird von 35 auf 40 Cent pro
Kilometer erhöht.
Mit der Anhebung der Wegstreckenentschädigung wurde eine Forderung von DPolG und ihres Dachverbandes BBB umgesetzt.

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