

Anteilnahme und Solidarität
Anlässlich des tragischen Unfalltodes von zwei Kollegen auf der BAB A 6 im Jahr 2020 hatte sich die DPolG Bayern beim Landespolizeipräsidenten dafür eingesetzt, dass eine einheitliche Regelung zur Anbringung des Trauerflors geschaffen wird, und zwar nicht nur bei Gewaltdelikten, sondern auch bei Unglücksfällen.
Im Zusammenwirken mit dem Hauptpersonalrat konnte dies nun erreicht werden. Durch das Innenministerium wurde eine einheitliche Regelungslage verabschiedet.
Demnach wird das Anbringen von Trauerflor an uniformierten Dienstfahrzeugen und Halbstockbeflaggung/Trauerflor an Streifenbooten sowie die Verwendung des sog. „Digitalen Trauerflors“ auf den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Polizei
➢ bei der Tötung von Polizeieinsatzkräften durch Rechtsbrecher während der Dienstausübung (in Bayern sowie bundesweit)
➢ bei tödlichen Unglücksfällen von Einsatzkräften der Bayerischen Polizei während der Dienstausübung
➢ in besonderen Einzelfällen
angeordnet. Anteilnahme und Solidarität innerhalt der bayerischen Polizeifamilie sind so bei den genannten Fällen als sichtbares Zeichen der Trauer nach außen möglich und werden den Opfern sowie ihren Hinterbliebenen gerecht.
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