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Auf der Straße arbeiten? JA! Auf der Straße wohnen? NEIN!
Unsere zum 01.03.2025 zur Versetzung heranstehenden BiA /BiE erfahren erst in der 2. Dezemberhälfte ihr neues Präsidium und im Januar ihre zukünftige Dienststelle mit folgenden möglichen Konsequenzen:
- Ungewissheit für die Kolleginnen und Kollegen und deren Partner und Familien
- Enormer Zeitdruck (Weihnachtszeit/Jahreswechsel) bei der Suche nach einer Wohnung im neuen Verband
- Einhaltung der Kündigungsfrist der „Altwohnung“ und dadurch die Gefahr einer Doppel(miet)belastung!
- Zeitdruck beim evtl. Wechsel von der freien Heilfürsorge zur Privaten Krankenversicherung
Der BV BePo der DPolG fordert daher:
Zukünftige konsequente und strikte Einhaltung des Landtagsbeschlusses vom 13.11.1997, dass die betroffenen BiA/BiE mindestens 3 Monate vor dem Versetzungstermin ihre Dienststelle verlässlich mitgeteilt bekommen!
Die Einhaltung von Zusagen ist nicht nur eine Form der Wertschätzung, sondern gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn!
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