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18.01.2023 08:09

Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten:

Anträge nach § 16 Abs. 5 TV-L laut Finanzministerium ohne Erfolgsaussichten!

Anträge von Tarifbeschäftigten auf Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 5 TV-L zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten werden mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Diese Vorschrift ist keine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Gehälter an die allgemeine inflationäre Entwicklung. Daher hatte die DPolG auch keine entsprechende Antragstellung empfohlen. Unsere Rechtsauffassung wurde durch das Bayerische Finanzministerium (FMS vom 12.01.2023) bestätigt. Es wird hier auch keine außertarifliche Regelung geben.
Wir legen unseren Fokus für einen natürlich notwendigen Inflationsausgleich auf die im Herbst 2023 beginnenden Tarifverhandlungen für die Länderbeschäftigten.

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