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30.08.2022 16:17
Auszahlungszeitpunkte der „Energiepreispauschale“
Die „Energiepreispauschale“ wird grundsätzlich durch den Arbeitgeber/Dienstherrn an die Beschäftigten ausbezahlt.
Die Auszahlungszeitpunkte an die Polizeibeschäftigten sind:
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Septemberentgelt.
Bei Beamtinnen und Beamten Ende September, also mit den Oktoberbezügen.
Info21-Auszahlungszeitpunkte Energiepreispauschale 220830.pdf
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