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30.08.2022 16:17

Auszahlungszeitpunkte der „Energiepreispauschale“

Die „Energiepreispauschale“ wird grundsätzlich durch den Arbeitgeber/Dienstherrn an die Beschäftigten ausbezahlt.

Die Auszahlungszeitpunkte an die Polizeibeschäftigten sind:

  • Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dem Septemberentgelt.
  • Bei Beamtinnen und Beamten Ende September, also mit den Oktoberbezügen.
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