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28.01.2025 08:00

Automatische Urlaubsansparung

Technische Umsetzung in BayZeit ab 2026:
Aufgrund kurzfristiger Änderung von § 8 UrlMV zur Verwaltungsvereinfachung entfällt der bisher erforderliche Antrag zur Ansparung von Erholungsurlaub. Dazu soll der nicht eingebrachte Erholungsurlaub des Vorjahres zum Ende der Einbringungsfrist im Umfang von höchstens 15 Tagen automatisch in „angesparten“ Erholungsurlaub überführt werden.
Ob die „automatische Urlaubsansparung“ schon für den Resturlaub aus 2024 erfolgen kann, hat die DPolG über den Hauptpersonalrat abgeklärt:
Die programmtechnische Umsetzung in BayZeit kann erst ab dem Kalenderjahr 2026, also frühestens für die Ansparung von Jahresurlaub aus 2025, erfolgen. Für 2025 bleibt es bei der manuellen Urlaubsansparung.

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