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Beförderungen zum 01.01.2023
Beförderung nach A 9 mit Amtszulage - Mindestvoraussetzungen
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 6 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 84 Monaten
Beförderungsfähig: 1.314
Befördert werden: 56
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.01.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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