- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.01.2025
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 59 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 98 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 160 Monate
Beförderungsfähig: 1.493
Befördert werden: 49
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.01.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht