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18.11.2024 08:00

Beförderungen zum 01.01.2025

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 59 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 98 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 160 Monate
Beförderungsfähig: 1.493
Befördert werden: 49

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.01.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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