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20.11.2025 07:30

Beförderungen zum 01.01.2026

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 54 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte

sonstige Voraussetzung:
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 89 Monaten

Beförderungsfähig: 1.574
Befördert werden: 55

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.01.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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