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22.12.2022 06:07

Beförderungen zum 01.02.2023

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 54 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 11 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 54 Monaten

Beförderungsfähig: 1.356
Befördert werden: 57

Zum 01.02.2023 erfüllen zu den bestehen beförderungsfähigen Beamtinnen und Beamten 115 zusätzliche Beamtinnen und Beamte die Mindestbewährungszeit. Das hohe Beurteilungsniveau der neu hinzugekommenen Beamtinnen und Beamten haben zur Folge, dass sich die Beförderungsvoraussetzungen für eine Beförderung nach A 9+AZ zum 01.02.2023 erhöht haben.
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.02.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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