

- Junge Polizei
- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.02.2024
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 13 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 64 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 54 Monaten
Beförderungsfähig: 1.494
Befördert werden: 90
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.02.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht