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17.12.2025 08:45

Beförderungen zum 01.02.2026

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 54 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte

sonstige Voraussetzung:

schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 64 Monaten

Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 137 Monate
Beförderungsfähig: 1.555
Befördert werden: 50

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.02.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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