

- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.04.2026
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 164 Monaten
Beförderungsfähig: 1.536
Befördert werden: 61
Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.04.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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