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23.03.2023 15:16

Beförderungen zum 01.05.2023

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 52 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 6 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 88 Monaten

Beförderungsfähig: 1.392
Befördert werden: 96

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.05.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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