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17.04.2024 16:00

Beförderungen zum 01.06.2024

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 61 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 8 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 70 Monaten

Beförderungsfähig: 1.389
Befördert werden: 54

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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