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16.04.2026 11:30

Beförderungen zum 01.06.2026

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte

sonstige Voraussetzung

schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 85 Monaten

Beförderungsfähig: 1.546
Befördert werden: 57

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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