![](files/header/DPolG-Bayern-Header-schmal-Aktuell.jpg)
![](files/news/_1920_Schulterklappen_2023_03.jpg)
- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.07.2024
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 13 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 65 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 8 Punkte
Beförderungsfähig: 1.410
Befördert werden: 49
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.07.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht