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19.06.2023 15:15

Beförderungen zum 01.08.2023

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 51 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 8 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 63 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 144 Monate
Beförderungsfähig: 1.289
Befördert werden: 110

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.08.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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