

- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01.09.2023
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 50 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 98 Monaten
Beförderungsfähig: 1.187
Befördert werden: 73
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht