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Aktuelles
    16.07.2025 19:00

    Beförderungen zum 01.09.2025

    Mindestvoraussetzungen:

    Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
    letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
    doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 56 Punkte
    Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte
    sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 67 Monaten
    Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 139 Monate
    Beförderungsfähig: 1.499
    Befördert werden: 46

    Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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