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21.08.2023 11:22

Beförderungen zum 01.10.2023

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.


Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach A 9 mit Amtszulage

letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 14 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 70 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 11 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 53 Monaten

Beförderungsfähig: 1.640
Befördert werden: 94

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.010.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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