- Frauen und Familie
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- Karriere
Beförderungen zum 01.10.2023
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 14 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 70 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 11 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 53 Monaten
Beförderungsfähig: 1.640
Befördert werden: 94
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.010.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.