
- Info
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
Gesamturteil in letzter Beurteilung (2023): mindestens 14 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (2023): mindestens 68 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 57 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 141 Monate
Beförderungsfähig: 1.622
Befördert werden: 107
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht