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Beförderungen zum 01.11.2024
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 60 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 104 Monaten
Beförderungsfähig: 1.531
Befördert werden: 48
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.