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21.10.2022 16:00

Beförderungen zum 01.12.2022

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 97 Monaten

Beförderungsfähig: 1.434
Befördert werden: 32

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

DPolG – #amPulsderZeit

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