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Beförderungen zum 01.12.2022
Mindestvoraussetzungen
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 97 Monaten
Beförderungsfähig: 1.434
Befördert werden: 32
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.
DPolG – #amPulsderZeit
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