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- Karriere
Beförderungen zum 01.12.2024
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 60 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 50 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 148 Monate
Beförderungsfähig: 1.530
Befördert werden: 45
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.12.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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