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24.06.2022 09:08

Beförderungen zum 01. August 2022

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 54 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 8 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX


Beförderungsfähig: 1.368
Befördert werden: 67

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.08.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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