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Beförderungen zum 01. August 2022
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
- letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
- doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 54 Punkte
- Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 8 Punkte
- sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
Beförderungsfähig: 1.368
Befördert werden: 67
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.08.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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