
- Info
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
Gesamturteil in letzter Beurteilung (2023): mindestens 13 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (2023): mindestens 67 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
Beförderungsfähig: 1.540
Befördert werden: 62
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.12.2023 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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