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16.05.2025 07:25

Beförderungen zum 01. Juli 2025

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 57 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 8 Punkte

sonstige Voraussetzung:
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 57 Monaten

Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 167 Monate
Beförderungsfähig: 1.537
Befördert werden: 76

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.07.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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