

- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01. Juni 2025
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 57 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung:
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 92 Monaten
Beförderungsfähig: 1.581
Befördert werden: 56
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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