Mitglied werden
Aktuelles
  • Info
  • Karriere
25.04.2025 11:30

Beförderungen zum 01. Juni 2025

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 57 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte

sonstige Voraussetzung:
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 92 Monaten

Beförderungsfähig: 1.581
Befördert werden: 56

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht