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17.06.2026 14:45

Beförderungen zum 1.8.2026

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 10 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 52 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte

sonstige Voraussetzung:
schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
oder
Dienstzeit in A 9 von mindestens 127 Monaten

Beförderungsfähig: 1.476
Befördert werden: 27

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.08.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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