Mitglied werden
Aktuelles
  • Info
  • Karriere
17.07.2026 11:00

Beförderungen zum 1.9.2026

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 53 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte

Beförderungsfähig: 1.516
Befördert werden: 41

Das jeweils nachfolgende Kriterium ist nur von denjenigen Beamten und Beamtinnen zu erfüllen, die exakt die im vorhergehenden Kriterium genannte Mindestpunktzahl erreicht haben.

Die Beförderungsvoraussetzungen für eine Beförderung nach A9+AZ sind zum 01.09.2026 gestiegen, da 40 (neue) Beamtinnen und Beamte mit einem entsprechend hohen Prädikat in der Beurteilung im aktuellen
Statusamt ihre Mindestbewährungszeit zum 01.09.2026 erfüllt haben.
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2026 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht