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19.02.2025 07:00

Beförderungen zum 1. April 2025

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 58 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 71 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 152 Monate
Beförderungsfähig: 1.585
Befördert werden: 68

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.04.2025 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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