Mitglied werden
Aktuelles
  • Junge Polizei
  • Info
  • Karriere
30.09.2022 06:00

Beförderungen zum 01.11.2022

Die DPolG Bayern gratuliert allen die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 56 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 11 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 54 Monaten

Beförderungsfähig: 1.453
Befördert werden: 50

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht