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02.11.2021 09:10

Entgeltfortzahlung während Quarantäne ab 1. November 2021

Nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV 2 geimpfte Beschäftigte, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich aus gesundheitli-chen Gründen impfen lassen könnten, haben ab 1. November 2021 grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie in häusliche Quarantäne müssen.

Sofern die Arbeit nicht von zu Hause aus möglich ist, droht unbezahlte Quarantäne

  • ungeimpften Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten oder
  • nicht geimpften Personen bei Reiserückkehr aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvarianten-Gebiet.

Lohnfortzahlung gibt es jedoch weiterhin, wenn ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Covid-19-Symptomen erkrankt sind und deshalb in Quarantäne müssen.

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