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Erhöhte (Lohnsteuer-) Grundfreibeträge für 2025 werden ab dem Februargehalt 2025 berücksichtigt
Viele Tarifbeschäftigte haben sich bei Betrachtung ihrer Bezügemitteilung für Januar gewundert, denn: sie erhalten im Januar 2025 weniger Netto-Gehalt als im Dezember 2024.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung noch Ende Dezember 2024 eine für das Jahr 2024 rückwirkende Erhöhung des (Lohnsteuer-)Grundfreibetrages beschlossen hatte und somit die Steuerlast im Dezember geringer war.
Ein weiterer Grund sind die ab 01.01.2025 gestiegenen Beiträge der Pflege- und z.T. Krankenversicherungen.
Auch wenn hierfür im Gegenzug ab dem 01.01.2025 eine weitere Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrages von 11.784 Euro (2024) für Einzelverdiener auf 12.096 Euro (2025) durch den Bundesrat am 20.12.2024 beschlossen wur-de, konnte dieser jedoch aufgrund der Kürze der Zeit in der Gehaltsabrechnung für Januar 2025 noch nicht umgesetzt werden.
Nach Auskunft des Landesamtes für Finanzen, mit der die DPolG Tarifkommission im Kontakt ist, erfolgt mit der Bezügemitteilung für Februar 2025 die (Korrektur) Anpassung des Lohnsteuerfreibetrages 2025. Eben-falls im Februar erhalten alle Beschäftigte nochmals eine Gehaltserhöhung um 5,5 % als Ausfluss der letzten Tarifverhandlungen!