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Initiative der DPolG erfolgreich:
Die DPolG hatte Innenminister Joachim Herrmann im November 2019 gebeten, sich für die Streichung der unsachgemäßen Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 2 Satz 4 der Bayerischen Zulagenverordnung (BayZulV) einzusetzen, wonach der „Dienst während Übungen“ nicht zum Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) gehört.
Diese Initiative der DPolG hatte nun Erfolg:
Seit 1. Juli 2022 gehören Arbeitsleistungen von Beamtinnen und Beamten im Rahmen von Übungen zum Dienst zu ungünstigen Zeiten.