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28.04.2025 07:15

Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Eltern

Die Bemühungen unseres Dachverbands Bayerischer Beamtenbund (BBB) beim Finanzministerium waren erfolgreich:

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften sieht u.a. die Änderung von Art. 36 Abs. 5 BayBesG vor. Damit sollen auch Anspruchsberechtigte, die beide teilzeitbeschäftigt sind und zusammen nicht mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen, entsprechend ihrer in der Gesamtheit erzielten Teilzeitquote den kindbezogenen Orts- und Familienzuschlag erhalten.

Die DPolG empfiehlt Betroffenen zur Anspruchswahrung aus 2025 bei der Bezügestelle Besoldung des Landesamts für Besoldung zeitnah schriftlich Widerspruch gegen die Kürzung des Orts- und Familienzuschlags einzulegen.

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