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    12.08.2026 12:00

    Mitgliedsbeitrag für Gewerkschaft kann ab dem Steuerjahr 2026 zusätzlich bei der Steuer abgesetzt werden

    Wichtige Information für DPolG-Mitglieder

    Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum jeweiligen Werbungskosten-Pauschbetrag steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte ebenso wie für Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

    Dazu der DPolG-Landesvorsitzende Bayern und Bundesvorstandsmitglied, Jürgen Köhnlein: „Bis einschließlich 2025 wirkten sich Gewerkschaftsbeiträge steuerlich nur aus, wenn die Gesamt-Werbungskosten den jeweiligen Pauschbetrag überstiegen. Allerdings hatten die meisten Mitglieder bisher nichts oder nur wenig davon. Die Bundesregierung verbessert die Absetzbarkeit von Gewerkschaftsbeiträgen nun deutlich und folgt damit einer langjährigen Forderung der DPolG.“

    Derzeit liegen die Pauschbeträge für Arbeitnehmer und Beamte bei 1.230 Euro, für Rentner und Versorgungsempfänger bei 102 Euro. Anders als bisher wird der gezahlte Gewerkschaftsbeitrag künftig immer zusätzlich zum Pauschbetrag steuerlich berücksichtigt. Dadurch mindert er direkt das zu versteuernde Einkommen. Dadurch sparen Gewerkschaftsmitglieder Steuern. Im Regelfall zwischen 25 und 35 Prozent des jährlichen Mitgliedsbeitrags. Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab: verheiratet oder Single, Höhe des Einkommens, Kinder usw.

    In der Einkommensteuererklärung wird der Beitrag bei den Werbungskosten als Beiträge zu Berufsverbänden/Gewerkschaften eingetragen.

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