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Nachfrage der DPolG bringt Klärung:
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die Rechtsauffassung der DPolG bestätigt, dass grundsätzlich ALLE Studierenden an der Hochschule für den öffentlichen Dienst, also auch
diejenigen in Ausbildungsqualifizierung für die 3. Qualifikationsebene, zum Erwerb des „bayerischen Ermäßigungstickets“ berechtigt sind.
Ausnahme: Für Studierende in Ausbildungsqualifizierung gilt diese Ticket-Berechtigung nur während ihrer fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte.