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Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
Folgender Ablauf ist für die Umsetzung dieses Gesetzes vorgesehen:
- Die Neuberechnung des Orts- und Familienzuschlags und dessen Auszahlung wird voraussichtlich mit den Mai-Bezügen erfolgen.
- Die Nachzahlungen für die Monate Januar bis April 2023 sollen zum 01.06.2023 erfolgen.
- In den Folgemonaten sollen Nachzahlungen für die Jahre 2020 bis 2022 auf der Grundlage der jeweils für diese Kalenderjahre geltenden Tabellen vorgenommen werden.
Demnächst wird der Bayerische Beamtenbund (BBB) einen Online-Rechner zur Verfügung stellen. Dann haben auch DPolG-Mitglieder die Möglichkeit sich ihren individuellen
Orts- und Familienzuschlag berechnen zu lassen.
Den Link zum Rechner gibt es hier: www.dpolg-bayern.de/BBB-Rechner.htm