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22.12.2021 11:12

„Omikron-Quarantäne“ darf nicht zu „Notbetrieb“ bei Polizei führen!

Bei weiterer Ausbreitung der Omikron-Variante hält die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine Ausnahme von den Quarantäne-Vorschriften für die Polizei als Teil der kritischen Infrastruktur für erforderlich.

„Die Einsatzfähigkeit der Polizei darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass Polizeibeschäftigte nach dem Kontakt mit Omikron-Infizierten wegen einer 14-tägigen Quarantäne ausfallen“, mahnt DPolG Landesvorsitzender Jürgen Köhnlein. „Zur Vermeidung eines „Notbetriebs“ bei der Polizei müssen geboosterte Polizeibeamtinnen und -beamte stattdessen die Möglichkeit haben, sich beispielsweise nach sieben Tagen frei zu testen.“

Die Polizei ist insbesondere durch die Kontrolle der Einhaltung von Corona-Regeln und Einsätze bei Coronaprotesten zusätzlich gefordert. Der massenhafte Ausfall Covid-19-Infizierter und deren Kontaktpersonen würde den polizeilichen Dienstbetrieb zu Lasten der Prävention und Verfolgung von Straftaten spürbar einschränken. „Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass polizeiliche Hilfe zu spät kommt“, befürchtet Köhnlein.

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