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Rechtslage bei Quarantäne während des Urlaubs:
In § 59 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird nun ausdrücklich geregelt, dass Tage der angeordneten Quarantäne nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen sind. Diese Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (CovidIfSGAnpG 2022) vom 16.09.2022 mit Wirkung vom 17.09.2022 eingeführt.
Damit wird Quarantäne genauso wie eine Erkrankung im Urlaub behandelt.