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30.07.2024 12:00

Reisemittelbestellung über Reiseservice Bayern (RSB)

Die Bestellung von Bahntickets per Formblatt, die Buchung von Flugtickets über die Präsidien und die eigenständige Buchung von Hotelunterkünften durch Dienstreisende gehören der Vergangenheit an. Dem Reiseservice Bayern (RSB) wird ab dem 01.08.2024 die Reisemittelbestellung für die gesamte Bayerische Polizei übertragen (www.reiseservice.bayern). Das Serviceangebot des beim Landesamt für Finanzen, Bearbeitungsstelle Vohenstrauß, eingerichteten RSB umfasst im Zusammenhang mit der Durchführung von Dienst- und Fortbildungsreisen der Beschäftigten die Bestellung/Buchung von Zug- und Flugtickets, Bahncard, Hotelzimmer sowie gegebenenfalls Mietwagen.

Die Beantragung von Reisemitteln erfolgt ab dem oben genannten Zeitpunkt von den Dienstreisenden über die Anwendung BayRMS im Mitarbeiterservice.bayern.de. Für eine Reisemittelbestellung ist,
sofern noch nicht vorhanden, von jedem Beschäftigten zwingend ein eigenes Benutzerkonto beim Mitarbeiterservice Bayern einzurichten. Zudem müssen Buchungsdaten in BayRMS gegebenenfalls noch
eigenständig ergänzt werden.

Nähere Informationen unter:
lff.bayern.de/themen/reisekosten/reisekosten-allgemeines/

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