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08.01.2026 07:45

Steuervorteil bei DPolG-Mitgliedschaft:

Gewerkschaftsbeiträge besser steuerlich absetzbar!
Durch das zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2025 ändert sich die Berücksichtigung von Gewerkschaftsbeiträgen als Werbungskosten (§ 9a Satz 3 EstG):

Ab dem Jahr 2026 gezahlte Beiträge an Gewerkschaften werden zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pausch-betrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen
Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt.

Wer also DPolG-Mitglied ist, kann ab dem Veranlagungszeitraum 2026 seine Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag geltend machen und zahlt dadurch – unabhängig von der Höhe seiner sonstigen Werbungskosten - weniger Steuern. Als Nachweis für das Finanzamt werden Kontoauszüge anerkannt.

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