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  • Tarif
11.06.2026 13:40

Tarif: Ballungsraumzulage wurde erhöht

Nach der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 wurden auch die Beträge im Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL) dynamisiert. Die monatliche „Ballungsraumzulage“ beträgt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dienstlichem Wohnsitz und Hauptwohnsitz im „Verdichtungsraum München“:

a) ab 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 154,76 €,
b) ab 1. März 2027 bis 31. Dezember 2027 157,86 €,
c) ab 1. Januar 2028 159,44 €

Nichtvollbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten von der ergänzenden Leistung den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht.

Die ergänzende Leistung wird nur gewährt, soweit die Bezüge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigen.
Der Grenzbetrag beträgt

aa) ab 1. April 2026 bis 28. Februar 2027 4.503,47 €,
bb) ab 1. März 2027 bis 31. Dezember 2027 4.593,54 €,
cc) ab 1. Januar 2028 4.639,48 €,

Der Grenzbetrag von nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vermindert sich entsprechend dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit.
Auch die ergänzende Leistung für Kinder wurde angehoben.

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