
- Info


Die einmalige Unfallentschädigung gem. Art. 62 BayBeamtVG beträgt derzeit noch zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro für
betroffene Beamtinnen und Beamte und wird nach der Schwere der Unfallfolgen bemessen.
Für Hinterbliebene wird in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad eine Unfallentschädigung zwischen 10.000 Euro und 60.000 Euro
gewährt. Die Höhe der Entschädigungsbeträge ist seit 1. Januar 2011 unverändert geblieben.
Um eine angemessene Höhe der einmaligen Unfallentschädigung gem. Art. 62 BayBeamtVG zu gewährleisten, werden die bisher
vorgesehenen Zahlbeträge – unter Beibehaltung der Staffelung nach der Schwere der Unfallfolgen – um 80 % erhöht.
Der mögliche Höchstsatz beträgt dann 180.000 Euro.
DPolG – Für Dich Am Dransten